Allgemeine Informationen zur Schmerzmitteleinnahme
Während Ihres Aufenthalts erhalten Sie Schmerzmittel, um akute Schmerzen zu lindern. In einem individuellen Medikamentenplan werden die Schmerzmittel auf Ihre Genesungsschritte abgestimmt. Zur Entlassung bekommen Sie diesen Plan sowie alle notwendigen Informationen und Materialien ausgehändigt. Darin ist eine individuell angepasste Schmerztherapie enthalten, die Ihre weitere Regeneration unterstützen soll.
Schmerzmittel sind eine wertvolle Unterstützung, um trotz Schmerzen den Alltag zu bewältigen. Die empfohlenen Medikamente sind in der Regel auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und sollen Nebenwirkungen und Wechselwirkungen möglichst geringhalten.
Dennoch gilt: Auch rezeptfreie Schmerzmittel können bei unsachgemäßem Gebrauch langfristig schaden. Experten gehen davon aus, dass regelmäßige, unkontrollierte Einnahme zu Leber- und Nierenschäden oder zu Problemen im Magen-Darm-Bereich führen kann. Bei der Einnahme von Opioiden ist es daher besonders wichtig, die Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen und die Dosierung gegebenenfalls anzupassen.
Wir möchten Ihnen einige Hinweise geben, damit Sie Ihre Schmerztherapie nach der Entlassung sicher fortführen können:
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Möglichst bald nach der Entlassung sollten Sie mit Ihrem aktualisierten Medikamentenplan Ihren Hausarzt aufsuchen.
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Ihr Hausarzt kann die Dauer, Dosierung und mögliche Nebenwirkungen der Schmerzmittel überwachen und bei Bedarf anpassen.
Information zur Substanzklasse der Opioide und Fahrsicherheit
Opioide wirken überwiegend im zentralen Nervensystem, um starke Schmerzen zu lindern. Auch Opioide haben Nebenwirkungen. So kann es zu Beginn der Therapie zu Eingewöhnungssymptomen, wie
- Müdigkeit, Tagesschläfrigkeit, Sekundenschlaf
- langsameres Reagieren als gewohnt
- Schwierigkeiten sich zu konzentrieren
- Schwindel
kommen. Diese Nebenwirkungen treten nicht bei allen Patient:innen gleich stark auf. Mit der Zeit gewöhnt sich der Körper meist an die Wirkung des Medikaments, und die ersten Symptome klingen in der Regel allmählich wieder ab. Die Nebenwirkungen können auch dann auftreten, wenn die Dosierung verändert wird. Fahren Sie daher kein Auto und bedienen Sie keine Maschinen, solange Sie die genannten Nebenwirkungen bemerken. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihre Nebenwirkungen, insbesondere wenn Sie Anzeichen von erhöhter Tagesschläfrigkeit bemerken.
In dieser Phase der Behandlung ist Ihre Fahrsicherheit eingeschränkt. Das betrifft sowohl das Führen von Kraftfahrzeugen als auch den Umgang mit Maschinen.
In folgenden Fällen sollten Sie aus ärztlicher Sicht nicht selbst Auto fahren:
- Zu Beginn der Behandlung mit Opioiden
- Bei einer deutlichen Veränderung der Dosis (Erhöhung, Reduktion)
- Beim Wechsel des Opiats
- Nach Einnahme eines schnell wirksamen Opioids (z.B. als Tropfen oder als Tablette)
- Wenn Sie Alkohol getrunken haben
- Bei insgesamt schlechten Gesundheitszustand
Sobald sich Ihr Körper an das Medikament gewöhnt hat, können die Einschränkungen so weit zurückgehen, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr wieder möglich ist – vorausgesetzt, Ihr Allgemeinzustand ist gut.
Überprüfen Sie stets, bevor Sie sich ans Steuer setzen: ‚Bin ich körperlich und geistig so fit, dass ich jetzt sicher Auto fahren oder eine Maschine bedienen kann?‘
Die Selbstüberprüfungspflicht gilt für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen, auch Radfahrende und Fußgänger:innen, und ist in der Fahrerlaubnisverordnung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 FeV) verankert.
Wichtig:
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Schmerzen und andere Krankheitserscheinungen können die Fahrsicherheit negativ beeinflussen.
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Wenn Sie zusätzlich zu Opioiden weitere Medikamente einnehmen, etwa Antidepressiva, Antiepileptika oder Sedativa, kann dies die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Solche Medikamente werden teilweise gezielt zur Schmerzlinderung verordnet.
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Auch andere Erkrankungen, zum Beispiel Augenerkrankungen, können in Kombination mit Medikamenten die Fahrsicherheit einschränken.
Mögliche Wechselwirkungen zwischen Opioiden und Begleiterkrankungen sollten Sie daher unbedingt mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Fahrsicherheit
Wir weisen Sie ausdrücklich auf Ihre Pflicht zur kritischen Selbstprüfung der Fahrsicherheit vor jedem Fahrantritt hin. Das bedeutet, dass Sie beim Straßenverkehr selbst Verantwortung tragen. Kommt es zu einem Unfall, können Sie, wie alle Verkehrsteilnehmenden, für eventuelles Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
Allein die Einnahme eines Opioids stellt jedoch kein schuldhaftes Verhalten dar. Nach § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes handelt zwar ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels, dazu zählen auch Opioide, ein Kraftfahrzeug führt. Diese Regel greift jedoch nicht, wenn die Substanz bestimmungsgemäß zur Behandlung einer konkreten Erkrankung eingenommen wird.
Für das Führen von LKW, Bussen oder Taxis gelten höhere Anforderungen als beim Führen eines Privat-PKW. Bitte besprechen Sie in diesen Fällen Ihre Fahrsicherheit unbedingt mit dem betriebsärztlichen Fachpersonal.